ROLLENSPIELKARTE

Gesprächsanlass: Geänderte Arbeitsbedinungen für Azubis

Geschäftsleitung

 

Führen Sie das Gespräch mit den Auszubildenden.

 

Sie

-        fragen nach (z. B. „Habe ich Sie richtig verstanden, dass …“),

-        lassen Regelungen das JArbSchG ggf. mehrmals erläutern,

-        widersprechen (z. B. „Das sehe ich anders. Es ist in Ordnung, wenn jugendliche Azubis nicht am Berufsschulunterricht teilnehmen dürfen – der Betrieb geht vor.“),

-        äußern provozierende Aussagen (z. B. „Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist ein unnötiges Gesetz, es gehört abgeschafft.“),

-        gehen auf den Geltungsbereich des JArbSchG ein und auf die Bedeutung des Geltungsbereichs für über 18 Jahre alte Auszubildende.

 

Herausgeber: Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL), Heilbronner Straße 314, 70469 Stuttgart, Telefon 0711/21859-0, poststelle@zsl.kv.bwl.de
Verantwortlich im Sinne des Presserechts: ZSL, Irmgard Mühlhuber, Ref. 24 "Digitalisierung, Medienbildung", Heilbronner Straße 314, 70469 Stuttgart, Telefon 0711/21859-240, digitalebildung@zsl.kv.bwl.de
Kontakt zum/r behördlichen Datenschutzbeauftragte/n: datenschutz@zsl.kv.bwl.de