Kursthemen

  • Basiswissen über Versicherungen

  • Das Geschäft mit der Angst

  • Vergleichbarkeit der Versicherungen?

  • Zukunft der Versicherungen?

  • Zusatzaufgabe

    • Wo erhalte ich unabhängig von den Versicherern Informationen über Versicherungen?
      Unabhängige Informationen und Beratung bietet die Verbraucherzentrale an. Expertinnen und Experten beraten dich vor Ort, per Videokonferenz, per E-Mail oder per Telefon. Die Stiftung Warentest vergleicht unabhängig Versicherungen. Die Testergebnisse sind online oder in der Zeitschrift verfügbar.
      Was kann man tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?
      1. Verbraucherzentrale
        Zahlt der Versicherer nicht, kann der erste Schritt sein, sich Hilfe bei der Verbraucherzentrale zu suchen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bietet eine Rechtsberatung für diese Fälle an. Die Rechtsberatung findet schriftlich statt. In der Rechtsberatung werden die Vertragsbedingungen der Versicherung geprüft. Stellt sie fest, dass der Versicherer ungerechtfertigt nicht zahlt, wendet sich die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Namen der Verbraucherinnen und Verbraucher an die Versicherungen. Verweigert die Versicherung die Zahlung, wird an eine Ombudstelle weitergeleitet.
      2. Ombudstelle (Schlichtungsstelle)
        a. Eine Ombudstelle vermittelt zwischen Verbraucherinnen und Verbraucher und Versicherer und führt dazu ein Schlichtungsverfahren durch. Das Schlichtungsverfahren ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos. Die Ombudstelle prüft den Sachverhalt und fordert den Versicherer zu einer Stellungnahme auf. In der Stellungnahme kann der Versicherer anerkennen, dass die Beschwerde berechtigt ist oder die beteiligten Parteien nehmen nochmals zu ihren Standpunkten Stellung.Danach entscheidet die Ombudstelle. Sind die Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem Schlichtungsspruch nicht einverstanden, können sie immer noch vor Gericht ziehen. Ein weiterer Vorteil eines Schlichtungsverfahrens ist, dass der Anspruch im Verlauf des Schlichtungsverfahrens nicht verjährt.
        b. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg unterstützt die Verbraucherinnen und Verbraucher auch im Schlichtungsverfahren, zum Beispiel bei der Stellungnahme. Oder die Verbraucherzentrale veranlasst das Schlichtungsverfahren mit der Erlaubnis (Vollmacht) der Verbraucherinnen und Verbraucher.
      3. Gerichtsverfahren
        In einem Gerichtsverfahren werden die Ansprüche vor Gericht geklärt. Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden von einer Anwältin oder einem Anwalt vertreten. Für solche Verfahren gibt es Fachanwältinnen und Fachanwälte für Versicherungsrecht. Kosten für das Gerichtsverfahren richten sich nach dem Streitwert. Je höher der Streitwert, desto höher die Kosten. Die Partei, die das Gerichtsverfahren verliert, trägt die Kosten.
      Aufgabe:
      1. Lies den Text!
      2. Notiere dir wichtige Begriffe.
      3. Beschreibe den Text in eigenen Worten.
Herausgeber: Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL), Heilbronner Straße 314, 70469 Stuttgart, Telefon 0711/21859-0, poststelle@zsl.kv.bwl.de
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