1. Geschäftsunfähigkeit

§ 104 Geschäftsunfähigkeit

Geschäftsunfähig sind:

  1. Kinder unter 7 Jahren,
  2. Personen, denen ein Gericht die Geschäftsfähigkeit weggenommen hat. Das kann passieren, wenn jemand eine Erkrankung hat, die sein Denken und Handeln stark einschränkt, z.B. Demenz oder Manie.

§ 105 Nichtigkeit der Willenserklärung

(1) Wer geschäftsunfähig ist, kann nicht selbstständig Geschäfte machen. Wenn er trotzdem einen Vertrag unterschreibt oder etwas kauft, ist das Geschäft ungültig.

(2) Auch wenn jemand bewusstlos ist, unter Drogen steht oder Ähnliches, sind die Geschäfte, die er in dem Zustand macht, ungültig.

§ 105a Geschäfte des täglichen Lebens

Personen über 18, denen ein Gericht die Geschäftsfähigkeit weggenommen hat, weil sie zum Beispiel geistig behindert sind, dürfen alltägliche Geschäfte machen.

Alltägliche Geschäfte sind zum Beispiel:

  • eine Busfahrkarte kaufen
  • zum Friseur gehen
  • beim Bäcker eine Brezel kaufen
  • im Supermarkt Lebensmittel kaufen
  • eine Kinokarte kaufen.
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