Gesetzestexte Stufen der Geschäftsfähigkeit_Niveau A

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Buch: Gesetzestexte Stufen der Geschäftsfähigkeit_Niveau A
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Datum: Sonntag, 24. November 2024, 17:52

1. Geschäftsunfähigkeit

§ 104 Geschäftsunfähigkeit

Geschäftsunfähig sind:

  1. Kinder unter 7 Jahren,
  2. Personen, denen ein Gericht die Geschäftsfähigkeit weggenommen hat. Das kann passieren, wenn jemand eine Erkrankung hat, die sein Denken und Handeln stark einschränkt, z.B. Demenz oder Manie.

§ 105 Nichtigkeit der Willenserklärung

(1) Wer geschäftsunfähig ist, kann nicht selbstständig Geschäfte machen. Wenn er trotzdem einen Vertrag unterschreibt oder etwas kauft, ist das Geschäft ungültig.

(2) Auch wenn jemand bewusstlos ist, unter Drogen steht oder Ähnliches, sind die Geschäfte, die er in dem Zustand macht, ungültig.

§ 105a Geschäfte des täglichen Lebens

Personen über 18, denen ein Gericht die Geschäftsfähigkeit weggenommen hat, weil sie zum Beispiel geistig behindert sind, dürfen alltägliche Geschäfte machen.

Alltägliche Geschäfte sind zum Beispiel:

  • eine Busfahrkarte kaufen
  • zum Friseur gehen
  • beim Bäcker eine Brezel kaufen
  • im Supermarkt Lebensmittel kaufen
  • eine Kinokarte kaufen.

2. Volle Geschäftsfähigkeit

§ 2 BGB : Eintritt der Volljährigkeit

Mit 18 Jahren ist man in Deutschland volljährig.

Wer volljährig ist, ist voll geschäftsfähig.

Das heißt, man kan selbstständig Geschäfte machen und braucht niemanden um Erlaubnis zu fragen.

Zum Beispiel einen Vertrag unterschreiben. Oder ein Auto kaufen.

3. Beschränkte Geschäftsfähigkeit

§ 106 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger

Personen zwischen  7 und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig.

§ 107 Einwilligung des gesetzlichen Vertreters

Bei beschränkt geschäftsfähigen Personen müssen die Eltern bei Geschäften zustimmen.

Wenn zum Beispiel ein Kind ein Fahrrad kaufen möchte, müssen seine Eltern das erlauben und das Fahrrad mit dem Kind zusammen kaufen.

Eine Ausnahme sind Geschenke. Wenn ein Kind etwas geschenkt bekommt und dafür nichts tun muss, dann geht das auch ohne dass die Eltern es vorher erlaubt haben.

§ 108 Vertragsschluss ohne Einwilligung

Schließt ein Kind einen Vertrag ab, ohne dass seine Eltern einverstanden sind, ist der Vertrag ungültig.

Erst wenn die Eltern dem Verkäufer bestätigen, dass sie einverstanden sind, ist Vertrag gültig.