2. Volle Geschäftsfähigkeit

§ 2 BGB : Eintritt der Volljährigkeit

Mit 18 Jahren ist man in Deutschland volljährig.

Wer volljährig ist, ist voll geschäftsfähig.

Das heißt, man kan selbstständig Geschäfte machen und braucht niemanden um Erlaubnis zu fragen.

Zum Beispiel einen Vertrag unterschreiben. Oder ein Auto kaufen.

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