An den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Möglichkeit, zu Ihrem Vorhaben Stellung zu nehmen.
Wir begrüßen grundsätzlich das Vorhaben, die Verbraucher in ihrer Konsumentscheidung
zu stärken.
Aus unserer Sicht darf aber nicht in die unternehmerische Freiheit eingegriffen werden.
Vielmehr müssen faire Wettbewerbsbedingungen am Markt gewährleistet sein. Ein verbindlicher
staatlicher Zertifizierungsprozess zum Erhalt von Gütesiegeln würde einerseits
eben in diese Freiheit massiv eingreifen und würde andererseits zudem Zertifizierungsunternehmen
und Siegelvergeber besonders bevorteilen. Der hohe bürokratische Aufwand
und die hohen Kosten der Lizenzierung hätten enorme wirtschaftliche Folgen und würden
sich negativ im Verkaufspreis niederschlagen. Somit kämen auf den Verbraucher hohe
Kosten zu und unsere Mitglieder müssten unsere Kunden über die Maßen belasten.
Zudem gefährden die hohen Kosten auch die Existenzgrundlage von Unternehmen.
Daher ist aus unserer Sicht die bestmöglichste Variante zum Erhalt eines Gütesiegels,
eine Eigenverpflichtung der Siegelnehmer die Gütesiegelanforderungen einzuhalten. Für
dieses eigenverantwortliche Vorgehen ist kein verpflichtender Gesetzesdruck notwendig.

Zuletzt geändert: Freitag, 9. April 2021, 12:09
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