Übersicht: EU Ecolabel
Überblick
Das EU Ecolabel wurde 1992 von der Europäischen Kommission ins Leben gerufen (EG-Verordnung 1980/2000/EG) und wird an Produkte und Dienstleistungen vergeben, die geringere Umweltauswirkungen haben als vergleichbare. Das EU Ecolabel soll dem Verbraucher helfen, umweltfreundliche und gesündere Produkte und Dienstleistungen identifizieren zu können. Zeicheninhaber des EU Ecolabels ist die Europäische Kommission. Oberstes Gremium ist das European Union Ecolabelling Board (EUEB). Zu dessen Aufgaben gehören die Unterstützung bei der Entwicklung und Überarbeitung der jeweiligen Kriterien für das EU Ecolabel und die Unterstützung bei deren Implementierung. Das EUEB setzt sich zusammen aus Vertretern der einzelnen Mitgliedsstaaten (den Competent Bodies) und weiteren Mitgliedern aus Industrie, Umwelt und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, kleinen und mittleren Betrieben und dem Handel.
Siegelvergabe
Das EU Ecolabel ist ein freiwilliges Siegel und es besteht keine Verpflichtung zur Nutzung, um umweltfreundliche Produkte auszuzeichnen. Hersteller, Importeure oder Dienstleister sowie Händler beantragen die Nutzung bei der jeweils zuständigen Stelle (Competent Bodies). Dies sind für Deutschland seit 1992 das Umweltbundesamt (UBA) und die RAL gGmbH. Dabei ist das Umweltbundesamt für die fachliche Seite bei der Neu- und Weiterentwicklung von Vergabekriterien zuständig und unterstützt die RAL gGmbH fachlich bei der Antragsbearbeitung. Die RAL gGmbH prüft eingehende Anträge auf Nutzung des EU Ecolabels und schließt nach positiver Prüfung die entsprechenden Zeichenbenutzungsverträge mit den jeweiligen Zeichennehmern ab. Den Antrag müssen die vorgegebenen Nachweise für die jeweiligen Anforderungen der Produkt- und Dienstleistungsgruppen (bspw. Personal-, Notebook- und Tablet-Computer) beigelegt werden. Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, schließt die RAL gGmbH mit dem Unternehmen einen Vertrag zur Labelnutzung. Diese Nachweise können Selbstauskünfte, Dokumentationen, Prüfberichte Dritter oder ein unbeschädigtes Produktmuster sein. Die Kriterien der Vergabe werden alle drei bis fünf Jahre überarbeitet. Mit der Veröffentlichung neuer Kriterien werden die bestehenden Zeichenbenutzungsverträge gekündigt,
verbunden mit der Möglichkeit, auf Basis der neuen Kriterien das EU Ecolabel erneut zu beantragen.
Kontrolle
Abgesehen von der Prüfung auf Einhaltung der Kriterien bei der Antragstellung und der vertraglichen Verpflichtung diese einzuhalten, sind regelmäßige Kontrollen nicht vorgesehen.
Die Links dienen euch als erste Anlaufstelle für eure Recherche.
Schaut auch auf Unterseiten und Links in den Texten nach weiteren Informationen.
RAL gemeinnützige GmbH (o.J.): Über das EU Ecolabel
https://eu-ecolabel.de/eu-ecolabel-das-umweltzeichen-ihresvertrauens/ueber-das-eu-ecolabel
zuletzt zugegriffen am 12.04.2021
EU Kommission (2018): EU Ecolabel
http://ec.europa.eu/environment/ecolabel/index_en.htm
zuletzt zugegriffen am 12.04.2021
RAL gemeinnützige GmbH (o.J.): Entgeltordnung für das europäische Umweltzeichen
https://eu-ecolabel.de/fileadmin/user_upload/Documents/Sonstige_Dokumente_DE/Euro-UZ_Entgelt_Deutsch_2015.pdf
zuletzt zugegriffen am 12.04.2021