Bund, Länder und Kommunen beschaffen jährlich für ca. 350 Milliarden € Waren und Dienstleistungen, unter anderem auch enorme Mengen an Berufsbekleidung. Geschätzt gibt die öffentliche Hand jährlich rund 500 Mio. Euro für Textilien aus – ein enormer Hebel, um die Arbeitsbedingungen in den Produktionsländern zu verbessern und den Markt der Arbeitsbekleidungshersteller zu beeinflussen.

Die große Marktmacht der öffentlichen Hand könnte gut genutzt werden, indem glaubwürdige und unabhängige Nachweise über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen und weiterer Sozialstandards gefordert werden. Rechtlich ist dies längst möglich, wenn auch leider nicht verpflichtend.

Erste Kommunen haben sich schon auf den Weg gemacht, doch insgesamt gibt es noch enormes Potential, um die Weichen für verbesserte Arbeitsbedingungen zu stellen.

Immer mehr Kommunen in Deutschland achten beim Einkauf bestimmter Waren wie etwa Berufsbekleidung darauf, dass bei der Produktion zumindest die grundlegenden Arbeitsrechte eingehalten werden. Mit Steuergeldern will schließlich niemand ausbeuterische Strukturen fördern.

Im Gegensatz zur Modeindustrie zeichnet sich die Berufsbekleidungsbranche durch langfristige Kollektionen aus. Einzelne Kollektionen werden im Durchschnitt sieben Jahre lang angeboten. Die einkaufenden Unternehmen haben daher meist langfristige Kontakte und Geschäftsbeziehungen mit den zuliefernden Textilfabriken.


Zuletzt geändert: Dienstag, 29. März 2022, 11:03
Herausgeber: Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL), Heilbronner Straße 314, 70469 Stuttgart, Telefon 0711/21859-0, poststelle@zsl.kv.bwl.de
Verantwortlich im Sinne des Presserechts: ZSL, Irmgard Mühlhuber, Ref. 24 "Digitalisierung, Medienbildung", Heilbronner Straße 314, 70469 Stuttgart, Telefon 0711/21859-240, digitalebildung@zsl.kv.bwl.de
Kontakt zum/r behördlichen Datenschutzbeauftragte/n: datenschutz@zsl.kv.bwl.de