Hilfe 1: Informationstext Schlichtungsverfahren
Das Schlichtungsverfahren nach dem Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) ist eine außergerichtliche Möglichkeit, Konflikte zwischen Auszubildenden und Ausbildenden zu lösen, ohne sofort vor Gericht zu ziehen. Es soll helfen, Streitigkeiten möglichst schnell, kostengünstig und unbürokratisch (unkompliziert) zu klären und die Ausbildung – wenn möglich – fortzusetzen.
Während der Ausbildung können zum Beispiel Streitigkeiten über Vergütung, Fehlzeiten, schlechte Leistungen oder eine Kündigung entstehen. Bevor in vielen Fällen eine Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden darf, muss dann zuerst der bei der zuständigen Stelle (z. B. Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) eingerichtete Schlichtungsausschuss angerufen werden. Dieser Ausschuss ist paritätisch (zahlenmäßig gleich/gleichberechtigt vertreten) mit Vertretern von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite besetzt und hört beide Seiten in einer mündlichen Verhandlung an (siehe Ablaufdiagramm).
Für Auszubildende ist wichtig:
- Es besteht in der Regel kein Anwaltszwang, man kann also ohne Rechtsanwalt hingehen.
- Das Verfahren ist kostenlos oder sehr kostengünstig und oft deutlich schneller als ein Gerichtsprozess.
Damit bietet das Schlichtungsverfahren eine zusätzliche Chance, Konflikte in der Ausbildung fair, vertraulich und ohne großes Prozessrisiko* zu lösen, bevor ein Arbeitsgericht entscheiden muss.
*Prozessrisiko = Risiko (Gefahr), einen Gerichtsprozess zu verlieren und dadurch hohe Kosten tragen zu müssen.