2. Allgemeine Regelungen zur Beendigung

Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungsdauer. Wenn Auszubildende aber vor Ablauf der Ausbildungsdauer die Abschlussprüfung bestehen, dann endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, können sie auf eigenen Wunsch die Ausbildung verlängern lassen. Die Verlängerung läuft dann bis zur nächsten Prüfung, aber nicht länger als ein Jahr.

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