5. Wie muss gekündigt werden?

Eine Kündigung eines Berufsausbildungsvertrages muss in Schriftform erfolgen, damit die Kündigung rechtlich gültig ist.

Für die Schriftform wird eine eigenhändige Unterschrift benötigt. Zum Beispiel kann eine Auszubildende ihren Ausbildungsvertrag nicht mündlich, per SMS oder mit einer Chatnachricht kündigen, weil ihre Unterschrift im Original fehlt.

 

Wenn Auszubildende oder Ausbildungsbetriebe kündigen möchten, muss die Kündigung auch empfangen werden. Beispiele:

·       eine Auszubildende versendet die Kündigung an ihren Ausbildungsbetrieb per Post, der Ausbildungsbetrieb erhält ihre Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist,

·       der Ausbildungsbetrieb übergibt ihrem Auszubildenden eine fristlose Kündigung persönlich,

·       ein Auszubildender wirft die Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist in den Briefkasten des Ausbildungsbetriebes ein.

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