3. Der besondere Fall: die Kündigung (während der Probezeit)

Während der Probezeit (mindestens 1 Monat, maximal 4 Monate) können Auszubildende und/oder Ausbildungsbetriebe …

·      die Berufsausbildung zu jedem Zeitpunkt kündigen. Auszubildende und/oder Ausbildungsbetriebe müssen also keinen besonderen Kündigungstermin einhalten. Beispiel: Eine Kündigung muss nicht zum Ende eines Monats erfolgen.

·      sofort kündigen. Es gibt keine Kündigungsfrist.

·      Außerdem müssen Auszubildende und/oder Ausbildungsbetriebe keinen Grund für die Kündigung nennen.

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