1. Einleitung

Ein Berufsausbildungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen der/dem Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb. Er regelt die Rechte und Pflichten beider Seiten. Er muss schriftlich abgeschlossen und unterschrieben werden. 
Bei Auszubildenden unter 18 Jahre müssen auch die Erziehungsberechtigten unterschreiben.
Der Ausbildungsvertrag wird bei der zuständigen Stelle (z. B. Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer) eingetragen.
Rechtlich ist die Berufsausbildung im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.
Für Auszubildende unter 18 Jahren gilt auch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).

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