Text 1: Vereinfacht
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| Kurs: | Wiko-Kompetenzbereich I - Als Auszubildende handeln |
| Buch: | Text 1: Vereinfacht |
| Gedruckt von: | Guest user |
| Datum: | Mittwoch, 27. Mai 2026, 11:00 |
1. Einleitung
2. Inhalte eines Ausbildungsvertrages
2.1. Art, Ziel und Inhalt der Ausbildung
Es muss angegeben werden, welcher Beruf (Berufsbezeichnung) erlernt wird (z. B. Köchin/Koch) und welches Ziel die Ausbildung hat. Der Betrieb erklärt, dass er die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt.
2.2. Beginn und Dauer der Ausbildung
Im Vertrag steht, wann die Ausbildung anfängt und wann sie endet. Die Dauer hängt vom Ausbildungsberuf ab. Sie kann 2, 3 oder 3,5 Jahre dauern (z. B. Köchin/Koch: 3 Jahre).
2.3. Ausbildungsstätte
Ort, an dem die Ausbildung stattfindet (z. B. Stuttgart). Besonders wichtig ist diese Angabe bei Ausbildungsbetrieben mit mehreren Filialen oder Niederlassungen.
2.4. Berufsschule
Im Vertrag ist der Name und der Ort der Berufsschule angegeben.
2.5. Arbeitszeit
Die wöchentliche Arbeitszeit für Auszubildende unter 18 Jahren beträgt maximal (höchstens) 40 Stunden.
2.6. Probezeit
2.7. Ausbildungsvergütung
In Vertrag steht die monatliche Vergütung. Das Gesetz schreibt vor, dass die Vergütung von Jahr zu Jahr steigen muss. Verglichen mit dem 1. Jahr sind das im 2. Jahr mindestens 10 % mehr, im 3. Jahr 35 % und im 4. Jahr 40 %. Wie hoch die Vergütung mindestens sein muss, hängt davon ab, in welchem Jahr die Ausbildung beginnt.
Diese Mindestsätze werden jeden Januar neu festgelegt.
Die gesetzliche Mindestvergütung gilt immer dann, wenn der Ausbildungsbetrieb nicht an einen Tarifvertrag gebunden ist. Tarifverträge können eigene (oft höhere) Regelungen vorsehen.