Text 1: Vereinfacht

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Kurs: Wiko-Kompetenzbereich I - Als Auszubildende handeln
Buch: Text 1: Vereinfacht
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Datum: Mittwoch, 27. Mai 2026, 11:00

1. Einleitung

Ein Berufsausbildungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen der/dem Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb. Er regelt die Rechte und Pflichten beider Seiten. Er muss schriftlich abgeschlossen und unterschrieben werden. 
Bei Auszubildenden unter 18 Jahre müssen auch die Erziehungsberechtigten unterschreiben.
Der Ausbildungsvertrag wird bei der zuständigen Stelle (z. B. Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer) eingetragen.
Rechtlich ist die Berufsausbildung im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.
Für Auszubildende unter 18 Jahren gilt auch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).

2. Inhalte eines Ausbildungsvertrages

Das muss in einem Ausbildungsvertrag stehen:

2.1. Art, Ziel und Inhalt der Ausbildung

Es muss angegeben werden, welcher Beruf (Berufsbezeichnung) erlernt wird (z. B. Köchin/Koch) und welches Ziel die Ausbildung hat. Der Betrieb erklärt, dass er die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt.

2.2. Beginn und Dauer der Ausbildung

Im Vertrag steht, wann die Ausbildung anfängt und wann sie endet. Die Dauer hängt vom Ausbildungsberuf ab. Sie kann 2, 3 oder 3,5 Jahre dauern (z. B. Köchin/Koch: 3 Jahre).

2.3. Ausbildungsstätte

Ort, an dem die Ausbildung stattfindet (z. B. Stuttgart). Besonders wichtig ist diese Angabe bei Ausbildungsbetrieben mit mehreren Filialen oder Niederlassungen.

2.4. Berufsschule

Im Vertrag ist der Name und der Ort der Berufsschule angegeben.

2.5. Arbeitszeit

Die wöchentliche Arbeitszeit für Auszubildende unter 18 Jahren beträgt maximal (höchstens) 40 Stunden.

2.6. Probezeit

Die Probezeit dauert mindestens 1 Monat und höchstens 4 Monate.

2.7. Ausbildungsvergütung

In Vertrag steht die monatliche Vergütung. Das Gesetz schreibt vor, dass die Vergütung von Jahr zu Jahr steigen muss. Verglichen mit dem 1. Jahr sind das im 2. Jahr mindestens 10 % mehr, im 3. Jahr 35 % und im 4. Jahr 40 %. Wie hoch die Vergütung mindestens sein muss, hängt davon ab, in welchem Jahr die Ausbildung beginnt. 
Diese Mindestsätze werden jeden Januar neu festgelegt.

Die gesetzliche Mindestvergütung gilt immer dann, wenn der Ausbildungsbetrieb nicht an einen Tarifvertrag gebunden ist. Tarifverträge können eigene (oft höhere) Regelungen vorsehen.

Ausbildungsvergütung

Tarifvertrag
Hotel- u. Gaststättengewerbe

gesetzliche
Mindestvergütung für 2026

1. Ausbildungsjahr

900,00 €

724,00 €

2. Ausbildungsjahr

1.050,00 €

854,00 €

3. Ausbildungsjahr

1.220,00 €

977,00 €