Die Rolle von Mann und Frau im deutschen Recht

Information: Im Bürgerlichen Gesetzbuch (Abkürzung BGB) stehen viele Gesetze, die Regeln für das Zusammenleben der Menschen geben. Einen einzelnen Teil des BGB nennt man "Paragraph" (Mehrzahl "Paragraphen"). Die älteste Fassung des BGB stammt aus dem Jahr 1896. 

Unten sehen Sie verschiedene Fassungen desselben Paragraphen mit der Nummer 1356. Dieser Paragraph wurde zweimal geändert. Deswegen gibt es drei verschiedene Fassungen: Sie stammen aus dem Jahr 1896 (1. Fassung), dem Jahr 1957 (2. Fassung) und dem Jahr 1977 (3. Fassung). In diesem Paragraphen wird z.B. geregelt, welche Aufgaben im Haushalt Männer und Frauen in einer Ehe und Familie haben. 

Zum einfacheren Lesen gibt es für jede Fassung das Original (wie es im BGB stand oder steht) und eine vereinfachte Form. 

Paragraph 1356 BGB in der Fassung aus dem Jahr 1896

Die Frau ist [...] berechtigt und verpflichtet, das gemeinsame Hauswesen [den Haushalt] zu leiten [...]. 

Vereinfachte Form: Es ist die Aufgabe der Frau, alle Arbeiten im Haushalt (z.B. Kochen, Putzen, Kümmern um die Kinder und alles Andere) zu erledigen. 

Paragraph 1356 BGB in der Fassung aus dem Jahr 1957

Die Frau führt den Haushalt in eigener Verantwortung. Sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist [...].

Vereinfachte Form: Die Frau darf alle Aufgaben im Haushalt (z.B. Kochen, Putzen, Kümmern um die Kinder und alles Andere) alleine regeln. Sie darf auch eine Arbeitsstelle annehmen. Ihre Arbeit außerhalb des Haushalts darf aber nicht dazu führen, dass sie keine Zeit mehr für den Haushalt hat.  

Paragraph 1356 BGB in der Fassung aus dem Jahr 1957

Die Ehegatten regeln die Haushaltsführung im gegenseitigen Einvernehmen. Ist die Haushaltsführung einem der Ehegatten überlassen, so leitet dieser den Haushalt in eigener Verantwortung.

(2) Beide Ehegatten sind berechtigt, erwerbstätig zu sein. Bei der Wahl und Ausübung einer Erwerbstätigkeit haben sie auf die Belange des anderen Ehegatten und der Familie die gebotene Rücksicht zu nehmen.

Vereinfachte Form: Beide Ehepartner einigen sich darauf, wer welche Aufgaben im Haushalt erledigt. Beide können eine Arbeitsstelle außerhalb des Haushaltes haben. Dabei sollen sie darauf achten, dass die Arbeit im Haushalt und in der Familie nicht nur vom Ehemann oder der Ehefrau gemacht wird. 

Quellen
https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/271712/gleichberechtigung-wird-gesetz/ (Zugriff 22. Mai 2022). 
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1356.html (Zugriff 22. Mai 2022). 
Zuletzt geändert: Donnerstag, 7. Juli 2022, 15:08
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