Material 2: Bewegungsübungen durchführen
Grundregeln der Bewegungsförderung
Bewegungsförderung findet bereits durch die aktivierende Gestaltung von Pflegehandlungen statt.
Personen mit Einschränkungen in der Beweglichkeit sowie sturzgefährdete Personen sollten jedoch zusätzlich ihre Beweglichkeit trainieren.
Wichtig ist, dass das Training regelmäßig und an die individuellen Fähigkeiten und Ziele angepasst ist.
Es kann sinnvoll sein, Physiotherapeuten hinzuzuziehen und gemeinsam eine Trainingsplanung zu erstellen.
Pflegekräfte sind jedoch rund um die Uhr bei den zu pflegenden Menschen.
Sie können Bewegungsübungen in pflegerische Handlungen einbauen und die zu pflegenden Personen erinnern und motivieren.
Es gelten folgende Grundregeln:
Die Bewegungsfähigkeit der Patienten wird kontinuierlich beobachtet und an die Fachkraft berichtet. Diese Informationen sind entscheidend für die Planung und Durchführung von Mobilisationsmaßnahmen. Die Fachkraft sollte regelmäßig den Fortschritt und mögliche Veränderungen festhalten.
Zu Beginn der Übungen sollte ein wenig belastendes Niveau gewählt werden. Nur nach regelmäßigem Training können die Übungen allmählich gesteigert werden.
Der Aufbau der Übungen sollte von einfachen zu schwereren Aufgaben erfolgen.
Es ist wichtig, die Mobilisation mit anderen Pflegemaßnahmen zu kombinieren, jedoch sollte Überforderung vermieden werden. Nach jeder Mobilisation ist eine angemessene Ruhepause einzuhalten, um dem Körper Zeit zur Erholung zu geben.
Die Ziele und der Ablauf der Übungen sollten dem zu pflegenden Menschen verständlich erklärt werden. Gegebenenfalls kann die Pflegekraft die Übungen vormachen.
Bei ausgeprägter Schwäche ist es wichtig, Unterstützung anzubieten und die Auswahl der Übungen zu überdenken.
Immer sollte das Einverständnis des Betroffenen eingeholt werden. Auf situative Vorlieben oder Veränderungen (z.B. Müdigkeit, Schwindel, Schmerzen) muss flexibel reagiert werden.
Zeichen von Schmerzen, auch nonverbal (z.B. ein verzerrtes Gesicht), sollten aufmerksam beobachtet werden. Bei Bedarf ist es notwendig, die Mobilisation abzubrechen oder zu verändern.
Vor der geplanten Mobilisationsmaßnahme ist bei entsprechender ärztlicher Verordnung die Schmerzmedikation zu verabreichen. Außerdem sind Puls und Blutdruck zu kontrollieren.
Festes Schuhwerk ist beim Stehen und Gehen erforderlich, um Stürze zu vermeiden.
Ableitungen (z.B. Dauerkatheter) oder Zuleitungen (z.B. Infusionen oder enterale Ernährung) müssen immer ausreichend Spielraum haben und dürfen nicht unter Zug stehen.
Hilfsmittel sollten im Voraus bereitgestellt werden. Bremsen sind ggf. festzustellen.
Bei Anzeichen von Schwindel, Unwohlsein, Erschöpfung oder Kreislaufbeschwerden ist die Mobilisation jederzeit abzubrechen.