Zusatzauftrag für Schnelle: Maßnahmen
Zusatzauftrag für Schnelle:
Information für unsere Auszubildenden: Arbeitsbedingungen
Wir planen weitere Maßnahmen:
1. Auszubildende arbeiten die nächsten 2 Monate in jeder Woche an 6 Tagen.
2. Donnerstags endet die Arbeitszeit unserer Auszubildenden um 19:45 Uhr; am Freitag beginnt die Arbeitszeit um 6:45 Uhr. An allen anderen Tagen endet die Arbeitszeit der Auszubildenden um 17:45 Uhr und beginnt am Folgetag jeweils um 7:00 Uhr.
3. Pausen machen Auszubildende dann, wenn es passt – die genaue Uhrzeit lässt sich vorher nicht festlegen.
4. Pausen zählen als Arbeitszeit.
Prüfen Sie mithilfe einer Tabelle, ob die Maßnahmen mit dem JArbSchG vereinbar sind.
Ihre Geschäftsleitung
"Vereinbar sein" bedeutet, dass etwas zusammenpasst oder erlaubt ist.
Prüfen, ob die Maßnahmen mit dem JArbSchG vereinbar sind, bedeutet: Wir prüfen, ob die Maßnahmen sich an die Gesetze halten und erlaubt sind.
Weitere Regelungen des JArbSchG:
5-Tage-Woche: Jugendliche dürfen nur an 5 Tagen in der Woche arbeiten. In jeder Woche sollen Jugendliche 2 freie Tage zur Erholung bekommen (Ruhetage). Die Ruhetage sollen möglichst aufeinander folgen (z. B. Dienstag und Mittwoch).
Tägliche Freizeit: Jugendliche müssen nach der Arbeit mindestens 12 Stunden am Stück frei haben, bevor sie wieder arbeiten dürfen.