Info-Box:   Werktage versus Arbeitstage

                     (versus = gegenüber, im Vergleich zu)

Im Gesetz werden Urlaubstage immer in Werktagen angegeben. Viele Betriebe arbeiten jedoch mit Arbeitstagen.

1.    Werktage: Montag bis Samstag (6 Werktage pro Woche)

2.    Arbeitstage: Montag bis Freitag (5 Arbeitstage pro Woche)

Berechnung der Urlaubstage:

Um den Urlaubsanspruch von Werktagen in Arbeitstage umzurechnen, nutzt man diese zwei Schritte:

Beispiel: 24 Werktage gesetzlicher Anspruch

1.    Schritt: 24 : 6 = 4 (Anzahl der Urlaubswochen)

2.    Schritt: 4 x 5 = 20 (Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche)

Ergebnis: 24 Werktage entsprechen 20 Arbeitstagen. In beiden
Fällen sind das genau 4 Wochen Urlaub.

Die Anzahl der Urlaubstage hängt vom Alter der/des Auszubildenden am 1. Januar des Jahres ab:

-      15 Jahre: mindestens 30 Werktage

-      16 Jahre: mindestens 27 Werktage

-      17 Jahre: mindestens 25 Werktage

-      ab 18 Jahre: mindestens 24 Werktage

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