Wie prüfe ich genau?

Gehen Sie Schritt für Schritt vor:

1.        Beginn und Dauer prüfen:

1.       Suchen Sie das Startdatum der Ausbildung in Ihrem Vertrag.

2.       Rechnen Sie bei einer Ausbildung zur Köchin/zum Koch exakt (genau) 3 Jahre hinzu.

3.       Prüfen Sie: Entspricht das Enddatum in Ihrem Vertrag diesem Zeitraum?

2.        Probezeit prüfen:

1.       Suchen Sie in Ihrem Vertrag die Eintragung für die Probezeit.

2.       Rechnen Sie aus, wie viel Monate die Probezeit beträgt.

3.       Prüfen Sie: Ist die Zahl größer oder gleich 1?

4.       Prüfen Sie: Ist die Zahl kleiner oder gleich 4?

5.       Wenn beide Bedingungen (3. + 4.) erfüllt sind, ist die Probezeit zulässig (erlaubt).

3.        Ausbildungsvergütung prüfen:

1.       Suchen Sie in Ihrem Vertrag die Eintragung für die Vergütung im 1. Ausbildungsjahr.

2.       Prüfen Sie: Ist die Vergütung mindestens so hoch wie die gesetzliche Mindestvergütung? (für 2026: 724,00 €)?

3.       Prüfen Sie die Folgejahre: Steigt die Vergütung mit jedem weiteren Ausbildungsjahr an (die Zahl wird größer)?

4.       Wenn beide Bedingungen (2. + 3.) erfüllt sind, ist die Ausbildungsvergütung zulässig.

Herausgeber: Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL), Heilbronner Straße 314, 70469 Stuttgart, Telefon 0711/21859-0, poststelle@zsl.kv.bwl.de
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