Info: Ich kann darüber diskutieren*, welche Folgen wirtschaftliches Handeln von Menschen haben kann.

Wie Sie bereits wissen, kann bei öffentlichen Gütern und Allmendegütern niemand (sinnvoll) von der Nutzung ausgeschlossen werden. Dies führt dazu, dass Menschen solche Güter zwar gerne nutzen, aber nicht bereit sind, für diese Güter zu bezahlen. Bei der Nutzung kann es deshalb zu externem Nutzen (externen Ersparnissen) und externen Kosten kommen. Klicken Sie die beiden unten stehenden Dialogkarten an, um herauszufinden, was damit gemeint ist.

 

Externer Nutzen bei öffentlichen Gütern

Bei öffentlichen Gütern kann es aufgrund des Trittbrettfahrerproblems zu ungewollten Effekten kommen. Hierzu drei Beispiele:

 

Externe Kosten bei Allmendegütern

Wie bei öffentlichen Gütern können auch bei Allmendegütern Personen nicht von der Nutzung ausgeschlossen werden. Im Gegensatz zu öffentlichen Gütern können Allmendegütern aber nur von einer Person genutzt werden (rivalisierender Konsum). Dies führt dazu, dass es bei diesen Gütern häufig zu externen Kosten, z. B. in Form einer Übernutzung, kommt. Hierzu vier Beispiele: 

 

Folgende Lösungsansätze gibt es generell, um das Allmendeproblem zu lösen: 

  • verursachungsgerechte Kostenverteilung: Ein Staat kann die Nutzung eines Allmendegutes durch eine Abgabe teurer machen. Verursacherinnen und Verbraucher werden so an den externen Kosten beteiligt, die sonst die Allgemeinheit trägt.
  • Transparenz: Die schädliche Wirkung der Übernutzung wird transparent gemacht. Nachhaltige Nutzung hat dadurch einen Imagevorteil, und Konsumentinnen und Konsumenten entscheiden sich für diese Produkte. 
  • Verbote: Ein Staat kann die Nutzung eines Allmendegutes durch Verbote einschränken. 
  • Gebote: Ein Staat kann eine alternative Nutzung von anderen Gütern vorschreiben
  • Privatisierung: Allmendegüter werden verkauft und der Käufer wird Eigentümerin/Eigentümer. Die Eigentümerin bzw. der Eigentümer kann andere Nutzerinnen und Nutzer von der Nutzung des Gutes ausschließen oder dafür einen angemessenen Preis verlangen. Das Gut wird zum Privatgut.
  • Kooperation: Die Nutzerinnen bzw. die Nutzer arbeiten bei der Nutzung des Allmendegutes zusammen und sprechen sich ab.

 

 

Herausgeber: Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL), Heilbronner Straße 314, 70469 Stuttgart, Telefon 0711/21859-0, poststelle@zsl.kv.bwl.de
Verantwortlich im Sinne des Presserechts: ZSL, Irmgard Mühlhuber, Ref. 24 "Digitalisierung, Medienbildung", Heilbronner Straße 314, 70469 Stuttgart, Telefon 0711/21859-240, digitalebildung@zsl.kv.bwl.de
Kontakt zum/r behördlichen Datenschutzbeauftragte/n: datenschutz@zsl.kv.bwl.de