3. Präoperative Maßnahmen

3.1. Aufklärung und Einwilligung

 
  • Anamnese: Eine gründliche Anamnese ist entscheidend für die Vorbereitung auf chirurgische Eingriffe. Sie umfasst die Erfassung chronischer Erkrankungen, Allergien sowie bisheriger Operationen. Der Patient sollte alle aktuell eingenommenen Medikamente, einschließlich rezeptfreier und pflanzlicher Präparate, angeben, um mögliche Wechselwirkungen und Risiken zu vermeiden.
  • körperliche Untersuchung: Eine körperliche Untersuchung dient der Bewertung des allgemeinen Gesundheitszustands und der Identifizierung potenzieller Risiken. Auch Vitalzeichen wie Blutdruck und Puls werden dabei erhoben.
  • Aufklärung: Der Patient sollte über die potenziellen Risiken der Operation wie Komplikationen oder Nebenwirkungen aufgeklärt werden. Gleichzeitig sollten die Vorteile des Eingriffs und die zu erwartenden Verbesserungen in der Lebensqualität hervorgehoben werden.
  • Einwilligung: Es wird zwischen geplanten (elektiven) und ungeplanten (Notfall-) Operationen unterschieden. Bei elektiven Eingriffen erfolgen Voruntersuchungen und Aufklärungsgespräche meist ambulant. Der Patient erhält Informationen über den chirurgischen und anästhesiologischen Ablauf und muss eine Einverständniserklärung unterzeichnen. Bei minderjährigen Patienten übernehmen die Erziehungsberechtigten die Zustimmung, während Jugendliche ab 14 Jahren unter bestimmten Bedingungen selbst einwilligen können. In Notfällen kann eine mutmaßliche Einwilligung des Patienten vorausgesetzt werden, z. B. wenn der Patient bewusstlos oder nicht ansprechbar ist. 
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