6. Einfuhrbestimmungen

6.3. Einfuhrbeschränkungen

Handelsbeschränkungen sind ein Druckmittel in der internationalen Politik gegen einzelne oder mehrere Staaten. Die Handelsbeschränkungen, die z.B. vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verfügt werden können, bestehen meist in dem Verbot, bestimmte Waren in das betreffende Land zu liefern (= Embargo), weil mit ihnen z.B. Kriege vorbereitet werden könnten.

Eine Übersicht über Embargos gegen Länder bietet eine Seite des deutschen Zolls.

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