Demokratie Demokratie

„Die Demokratie ist die einzige Herrschaftsform, die es den Bürgerinnen und Bürgern erlaubt, Regierende zu sanktionieren, ohne das politische System selbst beseitigen zu müssen. Politische Führung kann ausgewechselt werden, weil es in der Demokratie nur Herrschaft auf Zeit gibt. Die Opposition von heute kann morgen schon Regierung sein, aus einer Minderheit kann eine Mehrheit werden. Transparenz ermöglicht Kontrolle und schützt vor Machtmissbrauch. Konflikte können bewältigt werden, ohne dass die Kontrahenten zu Mitteln der Gewalt greifen müssen.

Und vor allem: Nur der Wille der Bürgerinnen und Bürger, artikuliert in Wahlen und Abstimmungen, begründet und legitimiert die Herstellung kollektiv verbindlicher Entscheidungen. Nur die Demokratie bietet den Menschen die Chance, sich umfassend an Willensbildung und Entscheidungsfindung zu beteiligen, ihre Angelegenheit selbst in die Hand zu nehmen, und das in vielen Weisen: vom Engagement in Parteien über Bürgerinitiativen bis zu Protestaktionen.“

Hans Vorländer in: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Demokratie. Informationen zur politischen Bildung Nr. 332, Bonn 2017, S. 81

 MoMonarchienarchie

Als Monarchie bezeichnet man eine Staatsform, in der eine einzelne Person auf Lebenszeit alleiniger oder doch besonders herausgehobener Träger der Staatsgewalt ist. Die Herrscherwürde wird meist innerhalb einer Familie oder Dynastie nach geltendem Thronfolgerecht vererbt; sie kann aber auch durch Wahl übertragen werden.

Zu ihrer Rechtfertigung beruft sich die monarchische Herrschaft auf sakrale Grundlagen (der Herrscher ist Gottkönig oder „von Gottes Gnaden“ eingesetzt) und auf geschichtliche Tradition. 

Ein "guter" Herrscher, der sich dem Wohl seines Volkes verpflichtet sieht, kann einem durchaus funktionierenden Staat vorstehen. Im gegenteiligen Fall wird der Monarch zum Tyrannen.

Die Monarchie kann in unterschiedlichen Formen existieren: während im Mittelalter die Ausübung der Herrschaft durch die Mitwirkung der Stände (Adel, Geistlichkeit, städtisches Bürgertum) und deren eigene Rechte eingeschränkt gewesen ist, liegt die Staatsgewalt in der absoluten Monarchie, wie sie im Europa des 16. und 17. Jahrhunderts entstanden ist, ausschließlich in den Händen des Monarchen. Das Volk besteht nicht aus Staatsbürgern, sondern aus Untertanen. In einer konstitutionellen Monarchie ist der Herrscher an eine Verfassung (Konstitution) gebunden, in einer parlamentarischen Monarchie herrscht Volkssouveränität , aber der Herrscher ist lebenslang Repräsentant seines Staates ohne wirkliche Machtbefugnisse.

Diktatur  Diktatur

Diktatur bedeutet, dass eine Person oder eine kleine Gruppe von Menschen alleine herrscht. Diese Gruppe kann zum Beispiel eine Partei sein. In einer Diktatur ist die Herrschaft der Person oder der Partei nicht begrenzt. Es gibt zum Beispiel keine Gewaltenteilung. Die Herrschenden bestimmen alleine, was die Polizei und andere im Staat tun sollen - sie haben die alleinige Macht. 

Gewalt gegen Menschen, die eine andere Regierung wollen, gehört meist zum Alltag einer Diktatur. Die Äußerung abweichender Meinungen wird bestraft, eine freie Presse, die sich auch kritisch gegenüber den Herrschenden äußert, gibt es nicht. Die herrschenden Person oder Partei hält sich nicht an Gesetze und an die Erklärung der Menschenrechte, sie erlässt willkürlich ihre eigenen Gesetze.

Solange die Diktatur besteht, kann das Volk die Herrschenden nicht abwählen.

Quelle: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-in-einfacher-sprache/249843/diktatur/

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