Herzlich willkommen zu unserer heutigen Folge von Wirtschaft to go – dem kleinen Happen für Zwischendurch. Heute präsentieren wir den letzten Teil unserer Reihe „Die häufigsten Rechtsformen in Deutschland“.

 

Wir erinnern uns, dass Patrick Maier und Tom Schulz auf der Suche nach einer geeigneten Rechtsform für ihr Unternehmen sind. Die beiden wollen einen Malerbetrieb gründen. Nachdem wir das Einzelunternehmen und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts bereits genauer unter die Lupe genommen haben, schauen wir uns heute die Kapitalgesellschaft GmbH genauer an.

 

Unsere Merkmale, die wir genauer in Augenschein nehmen, lauten wieder Geschäftsführung, Namensbezeichnung, notwendiges Startkapital, Haftung im Falle einer Überschuldung und Gewinnverteilung.

 

GmbH steht für die Rechtsform „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ und kann aus einem oder mehreren Geschäftsführern bestehen. Patrick und Tom hätten also auch bei dieser Rechtsform die Möglichkeit, gleichberechtigte Partner zu sein. Sie treten als gleichberechtigte Geldgeber für das Unternehmen auf und teilen sich entsprechend auch den Gewinn des Unternehmens.

 

Bei der Gründung einer GmbH müssen Patrick und Tom mindestens 25.000 Euro Startkapital aufbringen. Falls sie dies nicht können, ist es auch möglich, eine Unternehmensgesellschaft (kurz: UG) zu gründen. Für diese wird lediglich 1 Euro Startkapital benötigt. Ansonsten gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie bei der GmbH.

 

Falls Patrick und Tom die Rechnungen des Malerbetriebes nicht mehr bezahlen können und sich dadurch überschulden, haften sie jedoch nur noch mit ihrem Geschäftsvermögen. Alles Geld, was Patrick und Tom in ihren Malerbetrieb gesteckt haben, wird dann verwendet, um die Schulden des Malerbetriebes zu bezahlen. Außer Geld können das auch Maschinen wie hochwertige Lackierpistolen oder das Geschäftsauto sein.

 

Patrick und Tom sind bei der Namensgebung für ihre GmbH relativ frei. Sie können ihre eigenen Namen oder einen Fantasienamen wählen. Am Ende des Namens muss jedoch die Abkürzung GmbH stehen. In unserem Beispiel könnte der mögliche Firmenname also „Maier & Schulz Malerfachbetrieb GmbH“ lauten oder „Farbe macht das Leben bunter GmbH“.

 

Alle wichtigen Informationen zu ihrer GmbH müssen Patrick und Tom in einem Gesellschaftsvertrag niederschreiben und von einem Notar beurkunden lassen.

 

Also Patrick und Tom, nun habt ihr die häufigsten Rechtsformen in Deutschland kennengelernt und habt die Qual der Wahl.

Ich wünsche euch bei eurem Weg in die Selbstständigkeit alles Gute und verbleibe mit den besten Wünschen.

 

Euer Wirtschaft to go Team

Zuletzt geändert: Mittwoch, 2. März 2022, 16:47
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