Podcast_Einzelunternehmen
Herzlich willkommen zu unserer heutigen Folge von Wirtschaft to go – dem kleinen Happen für Zwischendurch.
Patrick Maier und Tom Schulz wollen einen Malerbetrieb gründen. Dabei müssen sie entscheiden, welche Rechtsform ihr Unternehmen haben soll. Deshalb baten sie mich über meinen Spotify-Kanal doch mal über dieses Thema zu berichten. Dieser Bitte komme ich hiermit sehr gerne nach.
Ganz allgemein gesagt, ist die Rechtsform der Rahmen, in dem ein Unternehmen wirtschaftlich handeln darf. Dies ist alles festgelegt in Gesetzen. Alle Rechtsformen in Deutschland unterscheiden sich hinsichtlich der Geschäftsführung, der Namensbezeichnung, des notwendigen Startkapitals, der Haftung im Falle einer Überschuldung und der Gewinnverteilung.
In unserer heutigen Folge schauen wir uns zunächst das Einzelunternehmen genauer an. Diese Rechtsform eignet sich besonders für kleine Unternehmen. Wie der Name schon sagt, wird ein Einzelunternehmen von einer einzelnen Person geführt. Patrick Maier wäre also alleiniger Geschäftsführer des Malerbetriebs. Tom Schulz könnte als Arbeiter in dem Malerbetrieb arbeiten.
Dies hat eben auch zur Folge, dass Patrick Maier den Gewinn des Malerbetriebs zu 100 % erhält, während Tom seinen monatlichen Lohn bekommt.
Falls Patrick seine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann und sich dadurch überschuldet, haftet er sowohl mit seinem Geschäfts- als auch mit seinem Privatvermögen. Alles Geld, was Patrick in seinen Malerbetrieb gesteckt hat, wird dann verwendet, um die Schulden zu bezahlen. Außer Geld können das auch Maschinen wie hochwertige Lackierpistolen oder das Geschäftsauto sein. Falls dieses Geschäftsvermögen nicht ausreicht, um seine Schulden zu bezahlen, haftet Patrick ebenfalls mit seinem Privatvermögen. Also auch das Familienauto oder teurer Schmuck können somit gepfändet werden, um die Schulden des Malerbetriebs zu bezahlen.
Für die Gründung eines Einzelunternehmens gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, wie viel Startkapital Patrick für seinen Malerbetrieb zur Verfügung haben sollte. Es ist jedoch nie verkehrt, eine finanzielle Reserve zu haben.
Einzelunternehmen haben häufig den Vor- und Nachnamen des Geschäftsführers und die Branchenbezeichnung als Firmennamen. In unserem Beispiel könnte der mögliche Firmenname also „Patrick Maier Malerfachbetrieb“ lauten. Falls das Einzelunternehmen noch ins Handelsregister eingetragen wird, erscheint hinter dem Firmennamen noch der Zusatz „eingetragener Kaufmann“, abgekürzt e. K.
Der gesamte Firmenname lautet dann „Patrick Maier Malerfachbetrieb e. K.“
Also Patrick und Tom, nun müsst ihr die Vor- und Nachteile des Einzelunternehmens für eure Situation abwägen. Vielleicht sagt euch aber auch die „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ mehr zu. Diese schauen wir uns in der nächsten Folge genauer an. Ich freue mich auf alle interessierten Zuhörer.
Euer Wirtschaft to go Team