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Um ein Werkstück zeichnungsgerecht herstellen zu können, reicht nicht nur die genaue zeichnerische Darstellung. Für die Herstellung werden genaue Maße benötigt. Diese werden in die Ansichten so eingetragen, dass sie eindeutig und gut sichtbar sind. Wie für alle Merkmale gibt es auch für die Bemaßung in einer technischen Zeichnung durch die Norm festgelegte Vorgaben. Die ersten und wichtigsten Bemaßungsregeln sind:

  1. Eine geometrische Größe wird nur einmal angegeben.
  2. Maße sind außerhalb des gezeichneten Körpers anzubringen.
  3. Die Bemaßung muss an sichtbaren Kanten erfolgen.
  4. Es wird unterschieden zwischen Maßhilfslinie und Maßlinie. Die Maßhilfslinie ist die Linie, die von der gewünschten Angabestelle vom Körper wegführt, damit mit der Maßlinie der anzuzeigende Abstand dargestellt werden kann.
  5. Die erste Maßlinie sollte 10 mm von der Körperkante außerhalb liegen.
  6. (Weitere Maßlinien sollten parallel mit einem Abstand von etwa 7 mm voneinander liegen.)
  7. Maßlinien werden in der Regel rechtwinklig oder parallel zwischen die Maßhilfslinien gezeichnet
  8. Maßhilfslinien gehen 1-2 mm über die Maßlinien hinaus.
  9. Maßhilfslinien sollen sich mit anderen Linien und untereinander möglichst nicht schneiden.
  10. Maßpfeile sind voll schwarz ausgefüllte Pfeile, wobei die Länge etwa der fünffachen Strichbreite der Körperkanten entspricht. Das Maßpfeildreieck hat an seiner Spitze etwa einen Winkel von 30°.
  11. Maßzahlen werden, mit einem kleinen Abstand, auf die durchgezogene Maßlinie geschrieben und sollten nicht kleiner als 3,5 mm sein. Die Schrift ist genormt, muss klar lesbar sein und in der gesamten Zeichnung gleich sein.
  12. Maßzahlen dürfen nicht durch Linien getrennt oder gekreuzt werden.
  13. Mittellinien dürfen nicht direkt als Maßlinien verwendet werden und ragen etwas über die Ansichten hinaus. Die Striche der Mittellinien müssen sich im Schnittpunkt eines Kreises kreuzen, damit der Mittelpunkt eindeutig dargestellt ist.
  14. Radien bekommen außen oder innen nur einen Maßpfeil an den Kreisbogen und vor die Maßzahl wird ein R (Großschreibung) gesetzt. Mittellinien werden nur dann gezeichnet, wenn es für die Funktion, die Anschaulichkeit oder Prüfung des Werkstücks notwendig ist.

Bearbeiten Sie nun die folgenden Aufgaben zu den Bemaßungsregeln.

Zuletzt geändert: Montag, 31. Januar 2022, 11:11
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