B: Text "Alles rund um den Kaufvertrag"
Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen von zwei oder mehreren Personen zustande. Man spricht hier von Antrag und Annahme. Der Antrag ist die erste abgegebene Willenserklärung und die Annahme die zweite, zustimmende Willenserklärung.
Antrag und Annahme können auf unterschiedliche Art und Weise geäußert werden.
Wir schauen uns einige Begriffe hierzu an.
Es gibt die Anpreisung, zum Beispiel eine Anzeige in der Zeitung, Kataloge, Preislisten oder Warenpräsentationen im Regal oder auf der Ladentheke. Anpreisungen richten sich an die Allgemeinheit. Sie sind also eine Aufforderung zur Abgabe eines Antrags. Sie haben keine rechtliche Bindung und werden nicht als Antrag gesehen.
Auch die Anfrage hat keine rechtliche Bindung. Sie dient lediglich dazu, sich zum Beispiel bei einem Verkäufer/ einer Verkäuferin oder einem Lieferanten über dessen Sortiment, Preise, Lieferbedingungen und Weiteres zu informieren.
Das Angebot ist ein rechtlich bindender Antrag, eine angebotene Ware zu den genannten Bedingungen zu verkaufen.
Wenn der Käufer/ die Käuferin mit den Inhalten des Angebots des Verkäufers/ der Verkäuferin einverstanden ist, kann er eine rechtlich bindende Bestellung aufgeben. Das ist dann die Annahme (zweite Willenserklärung).
Ein Käufer/ eine Käuferin kann auch ohne vorheriges Angebot eine Bestellung an einen Verkäufer/ eine Verkäuferin senden (=Antrag). Der Verkäufer/ die Verkäuferin nimmt dann die Bestellung an, indem er entweder eine Bestellbestätigung sendet oder die Ware direkt an den Kunden liefert.
Wichtig ist: Wenn eine der Vertragsparteien eine inhaltliche Veränderung des Antrags (Angebot, Bestellung) vornimmt oder die Annahme zu spät erfolgt, dann gilt dies als neuer Antrag. Für einen gültigen Kaufvertrag muss also erst wieder eine Annahme erfolgen.
Wann gilt eine Annahme als verspätet? Hierzu finden sich die Regelungen im §147 BGB.
Darin steht, dass ein Antrag unter Anwesenden oder am Telefon nur sofort angenommen werden kann. Unter Abwesenden kommt es darauf an, wie lange man unter regelmäßigen Umständen eine Antwort erwarten kann. Bei E-Mails muss die Annahme innerhalb von 48 Stunden erfolgen, bei Briefen innerhalb von fünf Werktagen.