Geltungsbereich:

Grundsätzlich für Beförderungen in und zwischen den Mitgliedsstaaten der EU für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen.

 Digitales Kontrollgerät (Digitaler Tachometer):

Pflicht für alle ab dem 01.05.2006 neu zugelassenen KFZ > 3,5 Tonnen

 

tägliche Lenkzeit

max. 9 Stunden

(Erhöhung auf 2 x wöchentlich 10 h erlaubt)

 

Unterbrechung der Lenkzeit

nach 4,5 Stunden mind. 45 Min.

(auch in 2 Pausenblöcken möglich -> 1. Block 15 Minuten, 2. Block 30 Minuten Pause)

wöchentliche Lenkzeit

max. 56 Stunden in max. 6 Tagen

(90 h in der aktuellen Woche + Vorwoche = Doppelwoche)

 

Tagesruhezeit
1 Fahrer

mind. 11 Stunden Ruhezeit ohne Lenkzeit

(innerhalb von 24 Stunden muss eine Ruhezeit von 11 Std. erfolgen)

 

  • auch in 2 Ruhezeitblöcken möglich, jedoch Erhöhung auf 12 h
    • 1. Block 3 h, 2. Block 9 h Ruhezeit
  • auch 3 x zwischen den wöchentlichen Ruhezeiten eine Verkürzung auf 9 h ohne Ausgleich möglich = „3 x pro Woche“

Tagesruhezeit
2 Fahrer

jeweils 9 h (innerhalb von 30 h nach einer Ruhezeit)

wöchentliche Ruhezeit

mind. 45 Stunden ohne Lenkzeit (Wochenendruhezeit)

 

Verkürzung der wöchentlichen Ruhezeit

Verkürzung auf 24 h, mit Ausgleich bis zum Ende der 3. Folgewoche.

Nur jedes 2. Mal möglich.

Unterwegs oder am Heimatort des Fahrers möglich.

Woche

Montag 0:00 – Sonntag 24:00

Mindestalter des Fahrers

Bis 7,5 t: 18 Jahre

Über 7,5 t: 21 Jahre

mitzuführende Schaublätter

Digitales Kontrollgerät: Fahrerkarte (+ Aufzeichnungen für den laufenden Tag und die vorausgehenden 28 Tage) + Bescheinigung falls der Fahrer an einem Tag der letzten 28 Tage kein Fahrzeug gelenkt hat.

Erläuterungen:

Lenkzeit = Dauer der Lenkzeit die tatsächlich mit Fahrertätigkeit zugebracht wird (auch gewöhnliche Wartezeiten an Ampeln, Bahnschranken, Staus, an der Grenze, usw.)

Unterbrechung der Lenkzeit = „Pause“; „Fahrer verlässt den Fahrersitz“; Zeit, die vom Fahrer ausschließlich zur Erholung genutzt wird.

Während einer Lenkzeitunterbrechung dürfen keine anderen Arbeiten durch den Fahrer ausgeführt werden (z. B. Be- oder Entladen, Wartungsarbeiten, usw.).

Wartezeiten die nicht dem Fahrvorgang zuzurechnen sind, können jedoch angerechnet werden (z. B. Wartezeit, bis der Absender den LKW beladen hat, längere Grenzabfertigungen).

Nach 45 Minuten Unterbrechung beginnt wieder ein neuer Lenkzeitabschnitt (max. 4,5 h).

Ruhezeit = Fahrer kann frei über seine Zeit verfügen. Bei einer Ruhezeit in der Schlafkabine muss der LKW stillstehen.

Keine Ruhezeiten sind Bereitschaftszeiten (z. B. bei 2 Fahrern, die während der Fahrt ihre Zeit in einer Schlafkabine oder auf dem Beifahrersitz verbringen).

Zuletzt geändert: Montag, 26. April 2021, 13:58
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