Der Begriff "Präsidialkabinett" wird oft verwendet, um auf politische Situationen hinzuweisen, in denen der Präsident oder Staatsoberhaupt eines Landes eine entscheidende Rolle bei der Regierungsbildung und -führung spielt, die normalerweise eher dem Parlament oder einer parlamentarischen Versammlung zukommt. Es gibt jedoch keine allgemein anerkannte oder standardisierte Definition des Begriffs, und seine Bedeutung kann je nach politischem Kontext variieren.

In einigen Fällen kann ein Präsidialkabinett darauf hindeuten, dass der Präsident eine direkte Rolle bei der Auswahl von Ministern spielt, ohne dass diese zwingend eine Mehrheit im Parlament haben müssen. Dies steht im Gegensatz zu Systemen mit parlamentarischer Regierung, bei denen der Premierminister und die Minister in der Regel aus der Mehrheitsfraktion im Parlament stammen und ihre Position durch parlamentarische Unterstützung sichern müssen.

Quelle: selbst erstellt

Auszug aus der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11.8.1919

Artikel 25

Der Reichspräsident kann den Reichstag auflösen, jedoch nur einmal aus dem gleichen Anlaß.

Hinweise: Der Reichstag wurde aufgelöst durch Verordnung des Reichspräsidenten vom 13. März 1924, vom 20. Oktober 1924, vom 31. März 1928, vom 18. Juli 1930, vom 4. Juni 1932, vom 12. September 1932 und vom 1. Februar 1933.

Artikel 53

Der Reichskanzler und auf seinen Vorschlag die Reichsminister werden vom Reichspräsidenten ernannt und entlassen.

Artikel 54

Der Reichskanzler und die Reichsminister bedürfen zu ihrer Amtsführung des Vertrauens des Reichstags. Jeder von ihnen muß zurücktreten, wenn ihm der Reichstag durch ausdrücklichen Beschluß sein Vertrauen entzieht.

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Zuletzt geändert: Donnerstag, 25. April 2024, 08:55
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