A: Text „Schlechtleistung und Rügefristen"
Bei einem Kaufvertrag gehen Käufer und Verkäufer bestimmte Rechte und Pflichten ein. Werden diese Pflichten verletzt, dann spricht man von einer Störung im Kaufvertrag.
Zu den Pflichten des Verkäufers gehört es unter anderem, dass die Ware grundsätzlich beim Gefahrenübergang frei von Mängeln sein muss (§ 433 BGB). Ist die Ware nicht mangelfrei, liegt ein Sachmangel vor (§ 434 BGB).
Anforderungen an einen Sachmangel § 434 BGB:
- Damit eine Ware mangelfrei ist, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein. Man spricht hierbei von subjektiven und objektiven Anforderungen.
- Bei den subjektiven Anforderungen geht es darum, dass eine Sache…
- … die vereinbarten Beschaffenheiten aufweist,
- … sich für den vertraglich vereinbarten Verwendungszweck eignet und
- … das vereinbarte Zubehör bzw. die dazugehörige Anleitung enthält.
- Bei den objektiven Anforderungen geht es darum, dass die Sache…
- … für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist,
- … eine für Sachen der gleichen Art übliche Beschaffenheit aufweist,
- … gegebenenfalls dem Muster oder der Probe gleichsteht, das oder das dem Käufer vor Vertragsschluss vom Verkäufer präsentiert wurde, und
- … so verpackt, mit dem notwendigen Zubehör und einer ausreichend ausführlichen Montageanleitung übergeben werden muss, wie es unter normalen Umständen vom Käufer zu erwarten ist.
- Sind subjektive und/oder objektive Anforderungen nicht erfüllt, dann liegt ein Sachmangel vor.
- Wenn eine Montage vorgesehen ist und diese unsachgemäß durchgeführt wird, dann liegt auch ein Sachmangel vor.
- Ein Sachmangel liegt auch dann vor, wenn eine andere Sache als die im Vertrag festgehaltene geliefert wird.
Vor dem Inkrafttreten der Neuerungen im Schuldrecht wurden die Sachmängel wie folgt kategorisiert.
- Mangel in der Beschaffenheit
Hierbei unterscheidet man drei Möglichkeiten: - Zuerst kann es sein, dass die tatsächliche Beschaffenheit einer Kaufsache von der vereinbarten abweicht. Beispielsweise soll eine Nagelpistole laut Hersteller bis zu 300 Schuss pro Stunde abgeben können. Tatsächlich liegt die Leistung aber bei 250 Schuss.
- Des Weiteren kann es sein, dass eine bestimmte Beschaffenheit zwar nicht vereinbart wurde, allerdings weicht die zu erwartende Beschaffenheit von der tatsächlichen ab. Beispielsweise ist bei Sitzgarnituren für den Außenbereich zu erwarten, dass das Wetter keine Auswirkungen auf das Material hat.
- Eine dritte Möglichkeit ist, dass zwar keine Vereinbarung über eine bestimmte Beschaffenheit getroffen wurde, aber die Kaufsache sich nicht wie sonst üblich verwenden lässt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Regenjacke nicht wasserdicht ist.
- Montagemangel
Von einem Montagemangel spricht man, wenn es zu einem Montagefehler seitens des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen kommt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Werkbank vom Verkäufer oder des vom Verkäufer beauftragten Subunternehmers falsch zusammengebaut wurde und daher nicht stabil ist.
- Fehlerhafte Montageanleitung
Wenn die Kaufsache aufgrund einer fehlenden oder fehlerhaften Montageanleitung nicht oder nicht richtig montiert werden kann, liegt ebenfalls ein Sachmangel vor. Obwohl ein Käufer einen Kleiderständer wie in der Anleitung beschrieben aufgebaut hat, wackelt der Kleiderständer.
- Falschlieferung
Die gelieferte Kaufsache entspricht nicht der bestellten Kaufsache und es wird eine falsche Sache geliefert. Es wird keine Nagelpistole, sondern eine Bohrmaschine geliefert.
- Quantitätsmangel/Minderlieferung
Der Verkäufer liefert zu wenig Ware. Statt der bestellten 100 Kleiderständer wurden nur 90 geliefert.
- Mangel durch falsche Werbeversprechungen
Die Kaufsache kann nicht die in der Werbung dargestellten Eigenschaften aufweisen. Der Akku einer Bohrmaschine hält nicht wie versprochen 4 Stunden, sondern nur 3 Stunden.
Sachmängel können auch nach der Möglichkeit der Erkennbarkeit nach § 377 HGB unterschieden werden. Sie sind entweder offen, versteckt oder arglistig verschwiegen.
- Offene Mängel sind bei einer ersten Prüfung der Kaufsache direkt erkennbar, sie sind also unverzüglich ersichtlich. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein bestellter Spiegel Sprünge aufweist.
- Versteckte Mängel können erst bei der Verwendung der Kaufsache entdeckt werden. Der Akku einer Bohrmaschine lässt sich nicht aufladen.
- Arglistig verschwiegene Mängel (§ 442 BGB) wurden vom Verkäufer bewusst verschwiegen. Dies ist beispielweise der Fall, wenn ein Transporter als unfallfrei verkauft wird, dieser jedoch schon einen Unfall hatte.
Natürlich kann sich ein Käufer, je nachdem ob er Unternehmer oder Verbraucher ist, nicht unbestimmt Zeit lassen, bis er einen Mangel beim Verkäufer anzeigt. Hierfür gibt es sogenannte Rügefristen, also Zeiträume, innerhalb derer der Mangel dem Verkäufer angezeigt werden muss, damit daraus entstehende Rechte geltend gemacht werden können. Folgende Tabelle zeigt die Fristen für die Mängelrüge unterschieden nach dem zweiseitigen Handelskauf (Käufer und Verkäufer sind beide Kaufleute) und dem Verbrauchsgüterkauf (Verkäufer ist Kaufmann, Käufer ist ein Verbraucher).
| Zweiseitiger Handelskauf | Verbrauchsgüterkauf |
offener Mangel | unverzüglich nach Entdeckung | spätestens innerhalb von 2 Jahren nach Gefahrenübergang |
versteckter Mangel | unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 2 Jahren nach Gefahrenübergang | spätestens innerhalb von 2 Jahren nach Gefahrenübergang |
arglistig verschwiegener Mangel | unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 3 Jahren nach Gefahrenübergang | spätestens innerhalb von 3 Jahren nach Gefahrenübergang |
Beim Verbrauchsgüterkauf gibt es noch einige Sonderregelungen zu beachten:
- Beweislastumkehr
Nach § 477 BGB gilt die Beweislastumkehr. Diese regelt, dass in den ersten zwölf Monaten nach der Übergabe der Verkäufer nachweisen muss, dass die Ware bei der Übergabe mangelfrei war. Zwölf Monate nach der Übergabe muss dann jedoch der Käufer beweisen, dass die Ware bei der Übergabe mangelfrei war. - Außerdem darf der Verkäufer die Rechte des Verbrauchers nicht einschränken (§ 476 BGB), z. B. über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Des Weiteren kann der Verkäufer die mangelhafte Ware des Verbrauchers an den Vorlieferanten zurückgeben (§ 478 BGB).
Der Gefahrenübergang erfolgt erst dann, wenn der Verbraucher die Sache erhalten hat (§§ 447 und 475 BGB). - Der Ablauf der Gewährleistungsfrist kann unter bestimmten Umständen gehemmt werden (§ 475e BGB):
- Mängel, die kurz vor Ende der Gewährleistungsfrist auftreten:
Zwei Jahre nach der Übergabe kann der Käufer dann keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend machen. Es sei denn, der Mangel tritt kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfrist auf, dann tritt die Verjährung erst vier Monate nach Kenntnisnahme des Mangels ein. Hierzu ein Beispiel: Angenommen der Käufer entdeckt bei einer Sache im 22. Monat nach Kauf einen versteckten Mangel, so kann er noch bis zum 26. Monat seine Ansprüche geltend machen. - Wird ein Gewährleistungsanspruch geltend gemacht und bessert der Verkäufer nach, dann hat der Käufer zwei weitere Monate Zeit, um zu prüfen und festzustellen, ob der Mangel durch die Nachbesserung beseitigt wurde. Angenommen im 22. Monat tritt ein Mangel auf, dann bleiben vier weitere Monate, um diesen Mangel anzuzeigen (s. o.). Bessert der Verkäufer in dieser Situation im 23. Monat nach und übergibt die nachgebesserte Ware im gleichen Monat dem Käufer, dann bestehen noch zwei weitere Monate Gewährleistung.
Besonderheiten bei B-Waren, gebrauchten Waren, Vorführgeräten, Ausstellungsstücken:
- Bei diesen Waren ist es notwendig, dass eine negative Beschaffenheitsvereinbarung getroffen wird, also ein Hinweis darüber, dass die Sache unter Umständen von minderer Qualität ist (weil sie gebraucht/ausgestellt/vorgeführt/… ist).
- Außerdem muss der Käufer vom Verkäufer vor Vertragsabschluss darüber „eigens“ informiert werden.
- Des Weiteren müssen die Abweichungen (z. B. Gebrauchsspuren) im Kaufvertrag gesondert und ausdrücklich vereinbart werden.
- Bei Waren, die online verkauft werden, muss in der Beschreibung ausdrücklich und hervorgehoben darauf hingewiesen werden, dass die Ware von schlechterer Qualität ist. Es ist dabei notwendig, dass der Käufer bestätigt, dass er vom Mangel in Kenntnis gesetzt wurde. Dies kann zum Beispiel mit einem Click bestätigt werden.