Rechtsfähigkeit

Rechtsfähig ist, wer Rechte und Pflichten tragen kann. Ein Recht in diesem Sinne kann z. B. das Recht zu erben sein, eine Pflicht kann sein, dass der Rechtsfähige Steuern bezahlen muss. Man unterscheidet zwischen natürlichen und juristischen Personen. Natürliche Personen sind alle Menschen von ihrer Geburt an bis zu ihrem Tod. Juristische Personen können öffentliche Organisationen sein, wie z. B. das Land Baden-Württemberg oder Ihr Landkreis. Auch private Organisationen können juristische Personen sein, meist sind dies Unternehmen, wie Aktiengesellschaften (AG) oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Diese Organisationen sind juristische Personen von der Eintragung in ein öffentliches Register bis zur Löschung aus dem Register.

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