Arbeitsauftrag 2 (C)
1. Informieren Sie sich auf https://www.gesetze-im-internet.de/ über folgende Paragrafen:
§§ 104, 105 BGB | Dieses Thema können Sie sich im Lernschritt Geschäftsfähigkeit erarbeiten. |
§ 105 Absatz 2 BGB | Dieses Thema können Sie sich im Lernschritt Geschäftsfähigkeit erarbeiten. |
§§ 106-108 BGB | Dieses Thema können Sie sich im Lernschritt Geschäftsfähigkeit erarbeiten. |
§ 117 BGB | |
§ 118 BGB | |
§ 125 BGB | Dieses Thema können Sie sich im Lernschritt Formvorschriften erarbeiten. |
§ 134 BGB | |
§ 138 BGB |
Sollten Sie Hilfe bei der Arbeit mit Gesetzen brauchen, bearbeiten Sie das Lernthema „Arbeiten mit den Gesetzen“.
2. Erstellen Sie ein Pocketbook zum Thema „Nichtigkeit“. Aus diesem sollen ersichtlich werden:
- die für die Nichtigkeit relevanten Paragrafen (siehe unter 1.)
- Schlagwort zum jeweiligen Paragrafen
- kurze Erklärung in eigenen Worten
- aussagekräftiges Symbol zu den einzelnen Gründen für Nichtigkeit eines Rechtsgeschäftes.
Hilfe beim Erstellen eines Pocketbooks.
Herausgeber: Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL), Heilbronner Straße 314, 70469 Stuttgart, Telefon 0711/21859-0, poststelle@zsl.kv.bwl.de
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