Im Unternehmen fallen viele verschiedene Arten von Kosten an. Diese Kostenarten können den Einzelkosten oder Gemeinkosten zugeordnet werden. Dies erfolgt in der sogenannten Kostenartenrechnung.

Ist es möglich, die Kosten einem bestimmten Kostenträger (Produkt oder Dienstleistung) zuzuordnen, so handelt es sich um Einzelkosten. Diese fallen bei der Herstellung des Produktes oder Dienstleistung immer an. Meist sind diese Kosten auch variabel, d. h., sie steigen mit zunehmender Produktionsmenge bzw. sinken mit abnehmender Produktionsmenge. Die verschiedenen Werkstoffe sind Beispiele für Einzelkosten. Da eine direkte Zuordnung der Kosten zum Produkt oder zur Dienstleistung möglich ist, können sie auch als direkte Kosten bezeichnet werden.

Im Gegensatz zu den Einzelkosten ist bei den Gemeinkosten eine direkte Zuordnung nicht möglich. Sie fallen für alle oder einen Teil der Produkte oder Dienstleistungen an, sodass diese noch auf die Kostenträger verteilt werden müssen. Im Allgemeinen sind Gemeinkosten unabhängig von der Produktionsmenge. So fällt die Miete für eine Lagerhalle auch an, wenn keine Produktion stattfindet. Da bei den Gemeinkosten keine direkte Zuordnung der Kosten möglich ist, können sie auch als indirekte Kosten bezeichnet werden.

In der Praxis ist die klare Einteilung von Kosten als Einzel- oder Gemeinkosten nicht immer möglich. So sind die Mieten i. A. Gemeinkosten. Werden für ein Produkt beispielsweise bestimmte Lagerbedingungen benötigt, und wird daraufhin in dieser Lagerhalle nur das eine Produkt gelagert, dann können die Mietkosten für diese Lagerhalle dem einen Produkt zugeschrieben werden. In dem Fall wäre die Miete den Einzelkosten zuzuordnen. Um eine genaue Kalkulation der Kosten zu gewährleisten, müssen die Kosten genau betrachtet und auf die Kostenträger verteilt werden.

 

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