Im Unternehmen fallen viele verschiedene Arten von Kosten an. Diese Kostenarten können den Einzelkosten oder Gemeinkosten zugeordnet werden. Dies erfolgt in der sogenannten Kostenartenrechnung. 

Die Einzelkosten lassen sich einem Kostenträger (Produkt oder Dienstleistung) direkt zuordnen. Diese fallen bei der Herstellung des Produktes immer an. So wird beispielsweise bei der Produktion einer Glastür das Glas immer benötigt. Ebenso wird der Türdrücker als fertige Komponente an die Tür mit Schrauben montiert. Diese Kosten entstehen somit bei jeder Tür und können dem Produkt direkt zugeschrieben werden. Im Unternehmen ist im System für jedes Produkt hinterlegt, wie viele Rohstoffe, Hilfsstoffe oder Fremdbauteile je Produkt benötigt werden.

In der Fertigung geben die Fertigungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter an, für welchen Auftrag sie gerade arbeiten, sodass auch die Fertigungslöhne jedem Produkt zugebucht werden können.

Schwieriger ist dies hingegen bei den Gemeinkosten. Diese können einem Produkt nicht direkt zugeschrieben werden, da sie für eine Vielzahl von Produkten anfallen. Zudem fallen nicht alle Gemeinkosten für alle Produkte an. So kann die Miete für eine Lagerhalle nicht einem einzelnen Produkt zugerechnet werden, wenn in dieser Lagerhalle verschiedene Produkte gelagert werden. Das Gleiche gilt beispielsweise für das Personal im Einkauf, welches die Rohstoffe für verschiedene Produkte einkauft.

 

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