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A

Askeri

Staatsbedienstete und Soldaten, die als einzige Gruppe im Osmanischen Reich von den Steuerzahlungen an den Sultan befreit sind 


D

Diwan

Zentrale Staatsverwaltung im Osmanischen Reich


I

Islam

Eine der drei monotheistischen Religionen. Begründer ist der um 570 n.Chr. in Mekka geborene Muhammad


J

Janitscharen

Elitetruppe des Osmanischen Sultans. Junge Christen werden zwangsrekrutiert, können aber auch als Askeri am Hof des Sultans sozial aufsteigen


K

Kadi

Richter im Osmanischen Reich


Kalifat

Amt des Kalifen. Er ist das geistige Oberhaupt der sunnitischen Moslems, seit dem 16. Jhd. hat der osmanische Sultan auch diese Funktion und gilt somit als Beschützer der heiligen Pilgerstätten 


Konstantinopel

Hauptstadt des Byzantinischen Reiches, wird 1453 von den Osmanen unter Mehmet II. erobert


M

Mekka

Eine der heiligen Pilgerstätten des Islam. Die Pilgerwege werden durch den Kalifen beaufsichtigt und geschützt


Milletsystem

Rechtsordnung, die durch die Zugehörigkeit zu einer Religion definiert wurde. Im Osmanischen Reich erhalten nicht-muslimische Minderheiten wie die Christ*innen und Juden/ Jüdinnen Schutz durch den Sultan und können ihre Religionen frei ausüben, müssen aber im Gegenzug Sondersteuern zahlen


S

Scharia

Sammlung islamischer Rechtsgrundsätze


Sultan

Uneingeschränkter Herrscher im Osmanischen Reich


T

Timarsystem

System zur Vergabe von Ländereien im Osmanischen Reich. Anders als im europäischen Feudalismus können Ländereien nicht vererbt werden, sondern werden immer wieder neu vom Sultan vergeben, was dessen Position stärkt


U

Ulema

Oberste Religionsbehörde mit dem Mufti als oberstem Rechtsgelehrten


W

Wesire

Hohe Staatsbeamte im Osmanischen Reich. Der Großwesir ist der Stellvertreter des Sultans



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