Gesetzestexte Stufen der Geschäftsfähigkeit_Niveau A
3. Beschränkte Geschäftsfähigkeit
§ 106 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger
Personen zwischen 7 und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig.
§ 107 Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
Bei beschränkt geschäftsfähigen Personen müssen die Eltern bei Geschäften zustimmen.
Wenn zum Beispiel ein Kind ein Fahrrad kaufen möchte, müssen seine Eltern das erlauben und das Fahrrad mit dem Kind zusammen kaufen.
Eine Ausnahme sind Geschenke. Wenn ein Kind etwas geschenkt bekommt und dafür nichts tun muss, dann geht das auch ohne dass die Eltern es vorher erlaubt haben.
§ 108 Vertragsschluss ohne Einwilligung
Schließt ein Kind einen Vertrag ab, ohne dass seine Eltern einverstanden sind, ist der Vertrag ungültig.
Erst wenn die Eltern dem Verkäufer bestätigen, dass sie einverstanden sind, ist Vertrag gültig.
Herausgeber: Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL), Heilbronner Straße 314, 70469 Stuttgart, Telefon 0711/21859-0, poststelle@zsl.kv.bwl.de
Verantwortlich im Sinne des Presserechts: ZSL, Irmgard Mühlhuber, Ref. 24 "Digitalisierung, Medienbildung", Heilbronner Straße 314, 70469 Stuttgart, Telefon 0711/21859-240, digitalebildung@zsl.kv.bwl.de
Kontakt zum/r behördlichen Datenschutzbeauftragte/n: datenschutz@zsl.kv.bwl.de