Text 3: Fließtext
4. Wie muss gekündigt werden?
Eine Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses muss in Schriftform erfolgen, damit sie rechtlich gültig ist. Hierfür wird eine eigenhändige Namensunterschrift benötigt. Zum Beispiel kann eine Auszubildende ihren Ausbildungsvertrag nicht mündlich, mit einer SMS oder mit einer Chatnachricht kündigen, weil ihre Unterschrift im Original fehlt. Außerdem muss z. B. eine Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist („fristgerecht“) dem Ausbildungsbetrieb persönlich übergeben werden oder auf eine andere Art in den Bereich des Empfängers gelangen. Die Kündigung wird z. B. fristgerecht in den Briefkasten des Ausbildungsbetriebs eingeworfen oder per Post zugestellt.