Text 3: Fließtext

1. Möglichkeiten der Beendigung von Ausbildungsverhältnissen

Möchten Auszubildende und/oder Ausbildungsbetriebe ein Ausbildungsverhältnis beenden, dann gelten die Regelungen im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die §§ 21 und 22 des BBiG regeln, wie Auszubildende und Ausbildungsbetriebe ein Ausbildungsverhältnis beenden können: