Text 1: Sprachlich vereinfacht
3. Der besondere Fall: die Kündigung (während der Probezeit)
Während der Probezeit (mindestens 1 Monat, maximal 4 Monate) können Auszubildende und/oder Ausbildungsbetriebe …
· die Berufsausbildung zu jedem Zeitpunkt kündigen. Auszubildende und/oder Ausbildungsbetriebe müssen also keinen besonderen Kündigungstermin einhalten. Beispiel: Eine Kündigung muss nicht zum Ende eines Monats erfolgen.
· sofort kündigen. Es gibt keine Kündigungsfrist.
· Außerdem müssen Auszubildende und/oder Ausbildungsbetriebe keinen Grund für die Kündigung nennen.