Text 1: Sprachlich vereinfacht
2. Allgemeine Regelungen zur Beendigung
· Die Berufsausbildung endet, wenn die Ausbildungsdauer (z. B. 3 Jahre) abgelaufen ist.
· Die Berufsausbildung endet vor Ablauf der Ausbildungsdauer, wenn Auszubildende die Abschlussprüfung bestehen.
· Wenn Auszubildende die Abschlussprüfung nicht bestehen, können sie auf eigenen Wunsch die Ausbildung verlängern lassen. Die Verlängerung läuft dann bis zur nächsten Prüfung, aber nicht länger als ein Jahr.