Text 1: Sprachlich vereinfacht

2. Allgemeine Regelungen zur Beendigung

·      Die Berufsausbildung endet, wenn die Ausbildungsdauer (z. B. 3 Jahre) abgelaufen ist.

·      Die Berufsausbildung endet vor Ablauf der Ausbildungsdauer, wenn Auszubildende die Abschlussprüfung bestehen.

·      Wenn Auszubildende die Abschlussprüfung nicht bestehen, können sie auf eigenen Wunsch die Ausbildung verlängern lassen. Die Verlängerung läuft dann bis zur nächsten Prüfung, aber nicht länger als ein Jahr.