Text 1: Vereinfacht
2. Inhalte eines Ausbildungsvertrages
2.7. Ausbildungsvergütung
In Vertrag steht die monatliche Vergütung. Das Gesetz schreibt vor, dass die Vergütung von Jahr zu Jahr steigen muss. Verglichen mit dem 1. Jahr sind das im 2. Jahr mindestens 10 % mehr, im 3. Jahr 35 % und im 4. Jahr 40 %. Wie hoch die Vergütung mindestens sein muss, hängt davon ab, in welchem Jahr die Ausbildung beginnt.
Diese Mindestsätze werden jeden Januar neu festgelegt.
Die gesetzliche Mindestvergütung gilt immer dann, wenn der Ausbildungsbetrieb nicht an einen Tarifvertrag gebunden ist. Tarifverträge können eigene (oft höhere) Regelungen vorsehen.