Text 1: Stichpunkte
3. Die wichtigsten Aufgaben der zuständigen Stellen
- Inhalte und Qualität der Ausbildung im Betrieb kontrollieren
- festlegen, welche Betriebe ausbilden dürfen
- ein Verzeichnis aller Ausbildungsverhältnisse führen und die diese prüfen
- Betriebe, Auszubildende und deren Erziehungsberechtigten/Eltern in allen Ausbildungsfragen beraten
- bei Streitigkeiten zwischen Betrieben und Auszubildenden vermitteln und schlichten
- Zwischenprüfungen und Abschlussprüfungen (sog. „Kammerprüfung“) organisieren und durchführen
-
sog. „Kammerzeugnis“ bei bestandener Abschlussprüfung als Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung ausstellen (dieses Zeugnis hat einen sehr hohen Stellenwert in der Arbeitswelt)