Gesetzestexte Stufen der Geschäftsfähigkeit_Niveau A
2. Volle Geschäftsfähigkeit
§ 2 BGB : Eintritt der Volljährigkeit
Mit 18 Jahren ist man in Deutschland volljährig.
Wer volljährig ist, ist voll geschäftsfähig.
Das heißt, man kan selbstständig Geschäfte machen und braucht niemanden um Erlaubnis zu fragen.
Zum Beispiel einen Vertrag unterschreiben. Oder ein Auto kaufen.