Situationen zur Willenserklärung (B)

6. Informationstext

Zur Abgabe einer Willenserklärung reicht jede Äußerung, mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges Handeln, durch die jemand erkennen kann, dass eine Person eine bestimmte Rechtsfolge (z.B. den Abschluss eines Vertrags) herbeiführen möchte. 

Willenserklärungen können auch durch Schweigen abgegeben werden. Auch elektronische und automatisierte Erklärungen sind möglich.